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Verlängerung des Lockdown bis zum 31. Januar 2021

Artikel vom 08.01.2021

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
 
Am 5. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, den bundesweiten Lockdown bis 31. Januar zu verlängern. Bis dahin gelten folgende Regelungen:
 
Regelungen am Schulzentrum Bühlertann ab dem 11. Januar 2021
 

  • Grundschule: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt ab dem 11.01.2021 an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien. Die Klassenleitung wird die Eltern bis zum Wochenende darüber informieren, wie die Übergabe der Materialien und der Tagesablauf erfolgt.
  • Klassen 5-10: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Die Teilnahme ist verpflichtend. Bei Krankheit besteht also auch eine Entschuldigungspflicht. Die Schüler beginnen am Montag, 11.01. um 07:55 Uhr mit einer Videokonferenz mit der jeweiligen Klassenlehrkraft. Dort werden sie einen Stundenplan sowie weitere Anleitungen für den Heimunterricht erhalten.

 

  • Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Die Notbetreuung findet täglich von 07:55 bis 13:10 Uhr statt.

 
Bitte melden Sie uns diesen Anspruch bis Freitag, 08.01.2021 unter Verwendung des beigefügten Formulars per Mail an schulleitung(@)schule-buehlertann.de.

Anmeldung Notbetreuung GS

Anmeldung Notbetreuung Sek
 
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für das Jahr 2021, verbunden mit der Hoffnung, dass wir uns möglichst bald wieder in der Schule begegnen können.

Mit freundlichen Grüßen
 
Thomas Pfeffer
Christian Single

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