Schulzentrum Bühlertann

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Bescheinigungen von Antigen-Schnelltests für Schülerinnen und Schüler

Artikel vom 06.06.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,
 
um zu vermeiden, dass Kinder und Jugendliche, die regelmäßig an der Schule getestet werden, beim Besuch außerschulischer Aktivitäten (z.B. Freizeitsport) erneut getestet werden müssen, werden wir ab Montag, 07.06.2021 auf Wunsch negative Testergebnisse bescheinigen. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis gilt für eine Dauer von 60 Stunden und kann bei den entsprechenden Veranstaltungen als Nachweis vorgelegt werden.
 
Damit Schülerinnen und Schüler auch am Samstag nachweispflichtigen Freizeitaktivitäten nachgehen können, werden wir am Schulzentrum Bühlertann ab sofort die Testungen jeweils am Montag und am Donnerstag durchführen.
 
Sollten Sie eine von uns ausgestellte Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests wünschen, so geben Sie Ihrem Kind am Tag der Testung (Montag und Donnerstag) einen Ausdruck dieser Bescheinigung mit in die Schule (Bitte Name, Anschrift und Geburtsdatum eintragen), nach erfolgter Testung erhält ihr Kind die Bestätigung zur weiteren Verwendung.
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Vorlage des Vordrucks durch Ihr Kind auch keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.
 
Die Vorlage der Bescheinigung finden Sie als Anhang an diese Meldung (s.u.).
 
 
Herzliche Grüße
 
Thomas Pfeffer                               Christian Single

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