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Änderungen nach den Weihnachtsferien

Artikel vom 06.01.2022

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

zunächst wünschen wir Ihnen im Namen der gesamten Schulgemeinschaft von Herzen alles Gute für das neue Jahr und hoffen, dass Sie dieses gut begonnen haben und Sie und Ihre Kinder erholsame Weihnachtsferien hatten. Wie vor den Weihnachtsferien angekündigt, wollen wir Ihnen heute Informationen zum Unterrichtsbeginn ab dem 10. Januar 2022 geben. Dabei ist zentral, dass das Ministerium am Präsenzunterricht festhalten will. Folgende Änderungen im Schulbetrieb ergeben sich dabei ab Montag, 10. Januar 2022:

Präsenzunterricht

Sollte der Präsenzunterricht auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr vollständig sichergestellt werden können, entscheidet die Schulleitung darüber, ob vorübergehend einzelne Klassen, oder auch die gesamte Schule zu Fernunterricht oder Hybridunterricht wechseln. In diesem Fall werden Sie von uns über die Maßnahme informiert. Es wird dann auch wieder eine Notbetreuung für die Klassen 1-7 angeboten werden.

Testangebot und Testpflicht

In der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien werden wir für die Schülerinnen und Schüler täglich Schnelltests durchführen, auch um eventuelle Eintragungen durch Reiserückkehr zu vermeiden. Ab der zweiten Unterrichtswoche werden unsere Schülerinnen und Schüler wie gewohnt
dreimal pro Woche getestet.
Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“ sowie für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben. Alle anderen Schülerinnen und Schüler unterliegen wieder der regelmäßigen Testpflicht.

Schülerausweisregelung

Bis auf weiteres genügt ab dem 10.01.2022 der Schülerausweis oder ein Schulbesuchsnachweis als Testnachweis. Schülerinnen und Schüler erhalten damit ohne weiteren Test Zugang zu den Angeboten und Einrichtungen, für die ein Test- oder Immunisierungsnachweis zu erbringen ist. Wie es mit der Regelung zum Schülerausweis für 12- bis 17-Jährige im Februar weitergeht, wird die Landesregierung noch beraten. Die Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler sollen aller Voraussicht nach aber mittelfristig auslaufen.
 
Reiserückkehrer

Die Rückkehr von Urlaubsreisen nach den Weihnachtsferien erhöht das Risiko, dass Infektionen in die Schule hineingetragen werden. Deshalb sollten nicht nur die geltenden Absonderungsregeln eingehalten, sondern darüber hinaus auch eine vorsorgliche Testung vor der Nutzung des Schülerverkehrs und dem Betreten des Schulgeländes durchgeführt werden.

Regeln über die Absonderung im Infektionsfall

Das zuständige Ministerium hat auch das Merkblatt „Und was passiert jetzt“ aktualisiert. Sie finden das Merkblatt im Anhang an dieses Schreiben. Den Präsenzunterricht am Schulzentrum Bühlertann weiter aufrechtzuerhalten, hat für uns oberste Priorität. Dazu bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.
Lassen Sie sich und Ihre Kinder impfen und halten Sie sich an die gängigen Regeln zur Eindämmung der Pandemie. Es geht jetzt mehr denn je darum, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen und Solidarität zu leben.

Herzliche Grüße

Thomas Pfeffer
Christian Single

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